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Richtlinien der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Arzneimittel der Kassenärztliche Vereinigung und Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe



„Aut idem“ ist lateinisch und bedeutet „oder das Gleiche“. Damit ist gemeint, dass in der Apotheke anstelle des vom Arzt verordneten Medikaments in ein Präparat eines anderen Herstellers mit gleichem Wirkstoff getauscht wird. Arzneimittel, die nicht mehr patentgeschützt sind, werden von verschiedenen Herstellern angeboten (Generika). Der Wirkstoff in Qualität und Menge ist stets der gleiche und auch die Wirkung auf den Organismus ist identisch. Die so genannte Bioäquivalenz zum Originalpräparat müssen die Hersteller vor der Zulassung nachweisen. 


Warum existiert diese scheinbar umständliche Regelung?


Wenn das "Aut-idem-Kreuz" fehlt und das verschriebene Medikament nicht vorrätig ist, kann der Apotheker den Patienten dennoch mit dem benötigten Wirkstoff versorgen. Aufgrund der Vielzahl von Arzneimittelfirmen – der "Bundesverband der Arzneimittelhersteller" repräsentiert >300 Hersteller – kann kein Apotheker sämtliche Präparate aller Hersteller vorrätig halten.


Ein Beispiel verdeutlicht dies: Der Wirkstoff von Aspirin ist Acetylsalicylsäure, der schmerzstillend, entzündungshemmend und fiebersenkend wirkt. Wenn der Arzt zuvor Aspirin Tabletten 500 mg verschrieben hat, wird er Ihnen nun beispielsweise Acetylsalicylsäure 500 mg Tabletten verordnen, da es sich um denselben Wirkstoff, dieselbe Wirkstärke und dieselbe Darreichungsform (Tabletten) handelt – also "aut-idem" oder "oder das Gleiche". Der Apotheker wählt dann eines der drei preisgünstigsten Präparate mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure, zum Beispiel ASS AL 500 Tabletten.


Das hilft, die Kosten für Patienten und Krankenkassen niedrig zu halten. Zudem haben viele Krankenkassen Rabattverträge mit Pharmaunternehmen, wodurch die Preise vieler Medikamente erheblich unter den Listenpreisen liegen. Ohne "Aut-idem-Kreuz" muss der Apotheker diese Rabattverträge einhalten, was erneut zu erheblichen Einsparungen führt.


Die Beispiele verdeutlichen, dass die Hauptmotivation für diese Regelung in der Kostensenkung von Arzneimitteln liegt. Angesichts steigender Gesundheitskosten ist dies eine notwendige Maßnahme, um das Gesundheitssystem bezahlbar zu halten. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) vom 01.01.2011 legt Verfahren fest, die auf eine Kostensenkung abzielen. Der Apotheker ist gesetzlich verpflichtet, das günstigste Medikament abzugeben, es sei denn, der Arzt dokumentiert medizinische Gründe durch das "Aut-idem-Kreuz". Würden Ärzte es aus Bequemlichkeit häufiger setzen, riskieren sie Regressansprüche und müssten unter Umständen selbst für die verordneten Medikamente bezahlen. Krankenkassen, die behaupten, alles zu bezahlen, verschweigen oft diese Tatsache. Kassenärztliche Vereinigungen empfehlen schon lange, nur Medikamentenwirkstoffe zu verordnen (z.B. „Ramipril-Tabletten à 10 mg, 100 Stück“).


Auszug aus dem Rundschreiben der KVWL Dezember 2023:



Das AMNOG ermöglicht es Patienten jedoch, die aus persönlichen Gründen ein bestimmtes Medikament wünschen, es aber keine medizinischen Gründe dafür gibt, dies in der Apotheke zu verlangen. Sie müssen es jedoch zunächst selbst bezahlen (Stichwort „Kostenerstattung“). Die Krankenkasse erstattet nur den Preis des günstigsten verfügbaren Medikaments; der Patient muss unter Umständen einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen.


Gibt es ernsthafte Argumente gegen diese Regelungen? Aus unserer Sicht nicht, denn ein Medikament darf nur gegen ein genau gleiches ausgetauscht werden. Die Qualität der Medikamentenversorgung bleibt unbeeinträchtigt. Auf mögliche Einsparungen zu verzichten wäre unvernünftig. Der mögliche Wechsel der Tablettenfarben, -formen und -schachteln kann den einen oder anderen Patienten zwar verwirren, dies kann jedoch im Gespräch in der Regel geklärt werden. Kritiker argumentieren oft, dass der Wirkstoff in verschiedenen Präparaten gleich sei, aber verschiedene Zusatzstoffe zu Unverträglichkeiten oder veränderter Wirksamkeit führen könnten. Dieses Phänomen ist prinzipiell möglich, jedoch in der Praxis extrem selten.



Zusammenfassend:

1. Das "Aut-idem-Kreuz" ist nur in Einzelfällen medizinisch erforderlich. In der Regel setzen wir es daher nicht.


2. Die Qualität der Medikamentenversorgung bleibt durch die Austauschregelung unbeeinträchtigt.


3. Die Umsetzung der Regelung führt oft zu Irritationen und Diskussionen. Angesichts der Kostenexplosion im Gesundheitswesen müssen wir alle das ertragen – Ärzte, die häufig aufwändige Erklärungen liefern müssen, und Patienten, die Irritationen durch häufig wechselnde Medikamentennamen, -farben und -schachteln hinnehmen müssen.



Ihre Drs. med. Roumani-Spree et. al.


Quellen: KVN/WL Gemeinsame Arbeitsgruppe Arzneimittel,

Anlage VII: Aut idem - Gemeinsamer Bundesausschuss,

Vertretung übernimmt in dringenden Fällen Frau Dr. Nitze. In Notfällen wenden Sie sich an die 116117 bzw. 112 oder das nächste Krankenhaus.


Ihre Praxis Drs. Roumani-Spree



Liebe Patienten:innen,


bitte denken sie an eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr bei den aktuell steigenden Temperaturen!


Kurzinformation Sonnenstich:

Der Hitzschlag ist eine Krankheit, die durch längere Exposition gegenüber hohen Temperaturen auftritt, wenn sich der Körper noch nicht daran angepasst hat, was zu Schwitzen, Dehydrierung, Elektrolytverlust und einer Schädigung der Temperaturkontrolle des zentralen Nervensystems (Regulierung der Körpertemperatur) führt.


Hitze-Synkope

Der Blutdruck sinkt aufgrund der Erweiterung der Blutgefäße in der Haut, was zu einem verminderten Blutfluss zum Gehirn führt. Der Puls der Person beschleunigt sich und wird schwächer. Merkmale: Schwindel, Ohnmacht, Gesichtsblässe, Beschleunigung und Abschwächung des Pulses.


Hitzekrämpfe

Krämpfe, die mit Schmerzen in Beinen, Armen und Bauch einhergehen, treten auf, wenn die Salzkonzentration (Natrium) im Blut durch starkes Schwitzen abnimmt und die Flüssigkeit nur durch Wasser ersetzt wird. Merkmale: Muskelschmerzen, Krämpfe, Muskelzuckungen.


Hitzeerschöpfung

Eine Person, die unter Hitzeerschöpfung leidet, schwitzt sehr stark. Bei unzureichender Rehydrierung kommt es zur Dehydrierung (Austrocknung) und zu den Symptomen der Hitzeerschöpfung. Merkmale: Allgemeines Unwohlsein, Übelkeit/Erbrechen, Kopfschmerzen, verminderte Konzentrations- und Entscheidungsfähigkeit.


Hitzeschlag

Ein Hitzschlag ist ein Zustand, bei dem die wichtigsten Körperfunktionen aufgrund einer übermäßig hohen Körpertemperatur beeinträchtigt sind. Ein Hitzschlag kann zu einer Beeinträchtigung des Bewusstseins (langsame Reaktionen, ungewöhnliche Sprache und ungewöhnliches Verhalten, Bewusstlosigkeit) und zu einem Schockzustand führen. Merkmale: Hohe Körpertemperatur, Bewusstseinsstörung, langsame Reaktion auf Rufe und Reize, ungewöhnliche Sprache und Verhalten, schwankend



Was sollten Sie also tun, wenn Sie einen Sonnenstich - Hitzschlag haben? Bitte beachten Sie die folgenden Schritte, um rechtzeitig Erste-Hilfe-Maßnahmen für Menschen mit einem Sonnenstich - Hitzschlag zu ergreifen.


Bei Verdacht auf einen Hitzschlag sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Ist die Person bewusstlos oder zeigt sie Bewusstseinsstörungen, ist es wichtig, sofort einen Krankenwagen zu rufen. Bis zum Eintreffen des Krankenwagens müssen Sofortmaßnahmen zur Kühlung der Person getroffen werden.


Notfallmaßnahmen vor Ort

Bringen Sie die Person an einen schattigen Ort mit guter Luftzirkulation oder in einen leicht klimatisierten Raum.


Kühlen Sie den Körper der Person:

  1. Ziehen Sie enge Kleidung aus oder lockern Sie sie, damit die Wärme entweichen kann.

  2. Befeuchten Sie freiliegende Hautstellen mit kaltem Wasser und kühlen Sie den Körper mit einem Ventilator oder einem Fächer.

  3. Falls Eispackungen zur Verfügung stehen, kühlen Sie damit Bereiche mit großen Blutgefäßen in der Nähe der Hautoberfläche, wie z. B. den Hals, unter den Armen und die Leistengegend.

  4. Rehydrieren Sie mit einem Ionengetränk: Wenn der Patient bei Bewusstsein ist, geben Sie ihm ein leicht gekühltes Getränk mit 40 mg - 80 mg Salz pro 100 ml (z.b. ein Halber Teelöffel Salz auf 1 Liter Flüssigkeit) oder eine orale Rehydrationslösung, um die durch den Schweiß verlorenen Salze wieder aufzufüllen.

Wenn die Person nicht auf Reize reagiert oder Anzeichen einer Bewusstseinsstörung zeigt, sollten Sie sie nicht zum Trinken zwingen, da Flüssigkeit in die Atemwege gelangen könnte. Wenn der Person übel ist oder sie erbricht, sollte ihr in einer medizinischen Einrichtung Flüssigkeit intravenös verabreicht werden.



Informationdokument der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zum Hitzeschutz: https://www.kvwl.de/fileadmin/user_upload/pdf/Themen_A_bis_Z/Patienteninfo_Hitzeschutz.pdf



Mit freundlichen Grüßen


Ihre Praxis Roumani-Spree

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Rufen Sie die 112

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