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Die Welt ist kälter geworden und doch hoffen wir, dass wir alle es schaffen jenseits der Vernunft zu geben, jenseits der Hoffnung zu sorgen, grenzenlos zu lieben, uns zu strecken und zu träumen, trotz aller Ängste. Dies sind die Kennzeichen der Güte - Eigenschaften des Unsterblichen - Ehrenabzeichen der Menschlichkeit.


In diesem Sinne Ihnen allen ein gesundes Jahr 2024!


Ihre Praxis Drs. med. Roumani-Spree et.al.


Quelle: https://www.meyer-wagenfeld.de/gratis-poster

Mit der weiter voranschreitenden Digitalisierung (eRezept…) werden die seit dem 1. Januar 2015 gelten Regeln für die Vorlage der Krankenversicherungskarte strenger durchgesetzt. 

Wenn Patienten vor dem ersten Arztbesuch im Quartal keine gültige elektronische Gesundheitskarte oder einen anderen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen können, müssen wir gemäß den Vorschriften die aktuelle Konsultation privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen.


Das bedeutet auch, dass ohne Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises Medikamente privat verschrieben werden müssen, mit dem Vermerk "Ohne Versicherungsnachweis". Das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder anderen Formularen der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich; entsprechende privatärztliche Bescheinigungen können jedoch ausgestellt werden.


Wenn innerhalb von 10 Tagen ab dem Konsultationsdatum ein gültiger Versicherungsnachweis vorgelegt wird, wird die Rechnung ungültig. Dies gilt nicht für die ausgestellten Privatrezepte.


Eine Kostenerstattung dieser durch die Krankenkasse hängt von der jeweiligen Kasse ab.

Es ist wichtig, rechtzeitig eine gültige Versicherungskarte vorzulegen, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. 


Diese Umstände werden von uns nicht positiv bewertet, sie sind aber für uns bindend.



Praxis Drs. med. Roumani-Spree et. al.

Liebe Patient:innen,


das e(Kassen)Rezept ist ab dem 01.01.2024 für uns verpflichtend und verändert erneut Abläufe in der Praxis.


  • Aufgrund des aufwendigen Signierungsprozesses und der nötigen Prüfung der Verordnungen werden wir generell einen eVersand zu den Enden der Sprechstundenzeiten durchführen.

  • Planen Sie sicherheitshalber einen Tag Puffer für die Rezepteinlösung mit ihrer eGesundheitskarte (eGK) bei ihrer Apotheke ein. 

  • Nur in Ausnahmefällen wie bei Antibioseverordnungen ist eine Direktverordnung möglich.

  • An einer neuen Möglichkeit für die Rezeptbestellung arbeiten wir - Informationen folgen.


Gut zu wissen: Das Rezept befindet sich weder auf der eGK noch in der App, sondern ist auf dem zentralen eRezept-Server der Telematikinfrastruktur gespeichert. Karte oder gematik-App sind jeweils nur der Schlüssel, mit dem die Apotheke Zugriff auf die Verordnung erhält. Allerdings können App-Nutzer die Verordnung auf ihrem Smartphone einsehen.


Einlösen per elektronischer Gesundheitskarte

Wird das eRezept per eGK eingelöst, steckt die Apotheke die eGK in ein Lesegerät und erhält so die notwendigen Versichertendaten, um auf den eRezept-Server zuzugreifen und das Rezept herunterzuladen. Für das Einlösen mit der eGK benötigen Versicherte keine PIN, also keine persönliche Geheimzahl. Eine gültige eGK alleine reicht aus, um das Medikament zu erhalten.


Mit der eRezept-App der gematik zum Arzneimittel auch in der Online-Apotheke

Nutzen Patientinnen und Patienten die eRezept-App der gematik, erhalten sie den Rezeptcode, mit dem die Apotheke auf die Verordnung digital zugreifen kann, direkt auf ihr Smartphone. Enthält die Verordnung verschiedene Medikamente, werden automatisch separate Rezeptcodes erstellt. Wurden dagegen mehrere Packungen desselben Medikaments verordnet, wird nur ein Code erzeugt.

Um die App nutzen zu können, benötigen Versicherte neben ihrem Smartphone eine neuere eGK – beides mit einer Kontaktlos-Funktion (NFC=Near Field Communication), die viele vom bargeldlosen Bezahlen bereits kennen. Sie müssen sich dann in der App mit ihrer persönlichen eGK-PIN anmelden, die sie von ihrer Krankenkasse erhalten.



Ihre Drs. med. Roumani-Spree at. al.

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