Mit der weiter voranschreitenden Digitalisierung (eRezept…) werden die seit dem 1. Januar 2015 gelten Regeln für die Vorlage der Krankenversicherungskarte strenger durchgesetzt.
Wenn Patienten vor dem ersten Arztbesuch im Quartal keine gültige elektronische Gesundheitskarte oder einen anderen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen können, müssen wir gemäß den Vorschriften die aktuelle Konsultation privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen.
Das bedeutet auch, dass ohne Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises Medikamente privat verschrieben werden müssen, mit dem Vermerk "Ohne Versicherungsnachweis". Das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder anderen Formularen der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich; entsprechende privatärztliche Bescheinigungen können jedoch ausgestellt werden.
Wenn innerhalb von 10 Tagen ab dem Konsultationsdatum ein gültiger Versicherungsnachweis vorgelegt wird, wird die Rechnung ungültig. Dies gilt nicht für die ausgestellten Privatrezepte.
Eine Kostenerstattung dieser durch die Krankenkasse hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Es ist wichtig, rechtzeitig eine gültige Versicherungskarte vorzulegen, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Diese Umstände werden von uns nicht positiv bewertet, sie sind aber für uns bindend.
Praxis Drs. med. Roumani-Spree et. al.
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