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Neues Quartal (Januar-März)

  • drroumani
  • vor 7 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen



Mit Beginn eines neuen Quartals benötigen wir beim ersten Praxisbesuch Ihre gültige elektronische Gesundheitskarte oder einen anderen Versicherungsnachweis.


Ohne Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises sind wir gesetzlich verpflichtet, die Behandlung zunächst privat nach GOÄ abzurechnen. Auch Rezepte müssen in diesem Fall privat ausgestellt werden; Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) sind dann leider nicht möglich.


Wird der Versicherungsnachweis innerhalb von 10 Tagen nach dem Termin nachgereicht, wird die Rechnung ungültig (ausgenommen Privatrezepte). Ob hierfür Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet werden, hängt von der jeweiligen Kasse ab.


Bitte helfen Sie uns, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, und bringen Sie Ihre Versicherungskarte rechtzeitig mit. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!


Ihr Praxisteam



 
 
 

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