- 5. Jan.

Mit Beginn eines neuen Quartals benötigen wir beim ersten Praxisbesuch Ihre gültige elektronische Gesundheitskarte oder einen anderen Versicherungsnachweis.
Ohne Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises sind wir gesetzlich verpflichtet, die Behandlung zunächst privat nach GOÄ abzurechnen. Auch Rezepte müssen in diesem Fall privat ausgestellt werden; Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) sind dann leider nicht möglich.
Wird der Versicherungsnachweis innerhalb von 10 Tagen nach dem Termin nachgereicht, wird die Rechnung ungültig (ausgenommen Privatrezepte). Ob hierfür Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet werden, hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Bitte helfen Sie uns, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, und bringen Sie Ihre Versicherungskarte rechtzeitig mit. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Ihr Praxisteam
*Bild-Quelle: https://www.meyer-wagenfeld.de/gratis-poster
- 1. Jan.

Ein neues Jahr beginnt – wir wünschen Ihnen dafür vor allem Gesundheit, Zuversicht und Wohlbefinden. Der Jahresanfang ist für viele ein guter Anlass, innezuhalten und der eigenen Gesundheit mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Als Ihre Hausarztpraxis begleiten wir Sie auch in diesem Jahr zuverlässig und persönlich. Ob Vorsorgeuntersuchungen, Impfberatung, die Betreuung chronischer Erkrankungen oder akute gesundheitliche Anliegen – wir sind für Sie da und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Nutzen Sie das neue Jahr gerne, um Vorsorgetermine wahrzunehmen oder gesundheitliche Themen anzusprechen, die Sie schon länger beschäftigen. Gemeinsam finden wir den passenden Weg für Ihre Gesundheit.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie auch im neuen Jahr betreuen zu dürfen.
Ihr Praxisteam
- 28. Dez. 2023

Mit der weiter voranschreitenden Digitalisierung (eRezept…) werden die seit dem 1. Januar 2015 gelten Regeln für die Vorlage der Krankenversicherungskarte strenger durchgesetzt.
Wenn Patienten vor dem ersten Arztbesuch im Quartal keine gültige elektronische Gesundheitskarte oder einen anderen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen können, müssen wir gemäß den Vorschriften die aktuelle Konsultation privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen.
Das bedeutet auch, dass ohne Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises Medikamente privat verschrieben werden müssen, mit dem Vermerk "Ohne Versicherungsnachweis". Das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder anderen Formularen der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich; entsprechende privatärztliche Bescheinigungen können jedoch ausgestellt werden.
Wenn innerhalb von 10 Tagen ab dem Konsultationsdatum ein gültiger Versicherungsnachweis vorgelegt wird, wird die Rechnung ungültig. Dies gilt nicht für die ausgestellten Privatrezepte.
Eine Kostenerstattung dieser durch die Krankenkasse hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Es ist wichtig, rechtzeitig eine gültige Versicherungskarte vorzulegen, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Diese Umstände werden von uns nicht positiv bewertet, sie sind aber für uns bindend.
Praxis Drs. med. Roumani-Spree et. al.
